Allgemeine Geschäftsbedingungen
GASTWERT – Armin Bengel
Stand: September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist:
GASTWERT – Armin Bengel
Inhaber: Armin Bengel
Dr. Bruno-Türkheimer-Str. 2379215 Elzach
Deutschland
Armin Bengel ist Einzelunternehmer.
Telefon: 0174 20 58 321
E-Mail: kontakt@gastwert.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE369728734
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Beratungsleistungen von GASTWERT mit Verbrauchern nach § 13 BGB und mit Unternehmern nach § 14 BGB. Privatpersonen können diese Leistungen beauftragen. Verbraucherrechte werden nicht ausgeschlossen und nicht durch Regelungen ersetzt, die nur für Unternehmer gedacht sind.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn GASTWERT ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Gegenstand der Leistungen
GASTWERT berät zu Beherbergung. Die öffentlich beschriebenen Bereiche sind:
Gastgeberberatung
- Expertenberatung: 249 € zzgl. MwSt.
- Gastgeber-Check: 790 € zzgl. MwSt.
Betreiberberatung
- Betriebsanalyse & Optimierungsplan: ab 3.000 € zzgl. MwSt.
- Umsetzungs- & Skalierungsbegleitung: Individuelles Angebot
Projektentwicklung
- Machbarkeits- & Konzeptcheck: ab 4.900 € zzgl. MwSt.
- Konzeptentwicklung & Projektbegleitung: Individuelles Angebot
Die genannten Beträge sind die auf der Website öffentlich kommunizierten Honorare. Bei einem Honorar mit dem Zusatz „ab“ ist der Betrag der Einstieg. Umfang und Honorar der individuellen Begleitungen ergeben sich aus dem Angebot. Verbindlich ist die Vergütung, die im einzelnen Angebot oder Vertrag genannt ist.
Soweit die Website ein kostenloses Erstgespräch beschreibt, ist dieses Gespräch keine vergütungspflichtige Leistung und kein Vertragsschluss.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen und Honorare auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch ist keine Buchung, keine Bestellung und kein Vertragsschluss. Das Kontaktformular übermittelt die Anfrage zur Bearbeitung. Es schließt keinen Vertrag.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot von GASTWERT innerhalb der darin genannten Frist annimmt oder beide Seiten den Auftrag sonst ausdrücklich vereinbaren, etwa durch eine Bestätigung in Textform.
Über diese Website gibt es keinen Checkout, keine Online-Buchung und keinen elektronischen Vertragsschluss.
4. Art und Umfang der Beratung
GASTWERT erbringt Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Begleitungsleistungen. Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
- Umsatz, Gewinn oder Rendite
- Auslastung, Übernachtungspreise oder Buchungszahlen
- Rankings auf Buchungsplattformen
- Immobilienwert, Finanzierung oder Fördermittel
- Genehmigungen
- wirtschaftlichen Projekterfolg
Prognosen, Szenarien und Kalkulationen beruhen auf Annahmen und auf den Informationen, die bei der Erstellung verfügbar sind.
5. Abgrenzung zu anderen Beratungsleistungen
Bei Projektentwicklungen berät GASTWERT wirtschaftlich, konzeptionell und operativ aus Betreiberperspektive. Soweit nicht ausdrücklich separat vereinbart, erbringt GASTWERT keine:
- Rechtsberatung
- Steuerberatung
- Architekturleistungen, Ingenieurleistungen, Fachplanung oder Statik
- Finanzierungsberatung oder Anlageberatung
- Sachverständigengutachten
- baurechtliche Prüfung oder behördliche Genehmigungsplanung
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Beratung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
GASTWERT darf von der Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ausgehen, solange keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
Fehlen Angaben oder kommen sie verspätet, dürfen sich die betroffenen Termine angemessen verschieben. GASTWERT schuldet für die Dauer dieser Verzögerung nicht den ursprünglichen Zeitplan.
7. Termine und Terminänderungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Einzelne Beratungstermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sagt der Auftraggeber einen einzelnen Beratungstermin kurzfristiger ab oder erscheint er nicht, richten sich Ansprüche von GASTWERT nach dem Gesetz, insbesondere nach den Regeln über den Annahmeverzug. Ersparte Aufwendungen und das, was GASTWERT durch eine anderweitige Verwendung der freigewordenen Zeit erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt, werden angerechnet. Allein aus der kurzen Frist folgt keine pauschale Vergütung des vollen Honorars.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
8. Vergütung und Rechnungsstellung
GASTWERT arbeitet nicht mit einer generellen Vorkasse.
Einzelne Beratungsleistungen werden nach Erbringung der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Expertenberatung und die jeweils als abgeschlossene Leistung vereinbarten Checks und Analysen.
Bei umfangreicheren Projekten, insbesondere bei der Umsetzungs- und Skalierungsbegleitung sowie bei der Konzeptentwicklung und Projektbegleitung, werden Abschlags- oder Teilrechnungen nur gestellt, wenn das im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbart ist. Solche Projekte können nach den dort genannten Projektphasen oder Meilensteinen abgerechnet werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kommt der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitere Verzugsfolgen werden nicht vereinbart.
Die Rechnung weist die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Vorgaben aus.
Die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausgewiesene Vergütung ist maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
9. Zusatzleistungen und Reisekosten
Zusatzleistungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, werden nur berechnet, wenn sie im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbart sind.
10. Änderungen des Leistungsumfangs
Ein geänderter oder erweiterter Leistungsumfang bedarf einer Vereinbarung. Die Vergütung dafür ergibt sich aus dieser Vereinbarung. Weitere Kommunikation allein erweitert den Auftrag nicht.
11. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber darf individuell erstellte Analysen, Berichte, Konzepte, Präsentationen, Kalkulationen und sonstige Arbeitsergebnisse für die eigenen Zwecke nutzen, die mit dem Auftrag verfolgt werden.
Eine projektbezogene Weitergabe bleibt möglich, insbesondere an Mitarbeiter, Gesellschafter, Finanzierungspartner, Architekten, Planer und fachliche Berater.
Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder eine gewerbliche Weiterverwertung für andere Projekte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Vertraulichkeit
GASTWERT behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich. Dazu gehören insbesondere Kennzahlen, Geschäftsmodelle, interne Prozesse, Projektinformationen und nicht öffentliche wirtschaftliche Daten.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden,
- GASTWERT bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von Dritten erhalten werden oder
- aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen oder gerichtlichen Pflicht offenzulegen sind.
Die Pflicht dauert an, solange an der Vertraulichkeit ein schutzwürdiges Interesse besteht.
13. Referenznennung
GASTWERT verwendet Name, Logo, Projekt oder andere Angaben, die einen Auftraggeber erkennen lassen, öffentlich als Referenz nur mit vorheriger Zustimmung.
Die Annahme dieser Bedingungen oder der Auftrag selbst ist keine solche Zustimmung.
14. Haftung
GASTWERT haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit soweit eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Diese Regelung gilt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern nur in den Grenzen des zwingenden Rechts. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.
15. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse
Wird eine Leistung durch ein Hindernis erheblich erschwert oder vorübergehend unmöglich, das keine der Parteien zu vertreten hat, verschieben sich die betroffenen Termine um die Dauer der Behinderung. GASTWERT teilt ein solches Hindernis mit, sobald es erkennbar ist. Weiteres richtet sich nach dem Gesetz.
16. Laufzeit und Beendigung längerfristiger Projekte
Laufzeit und ordentliche Kündigung längerfristiger Begleitungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Endet der Vertrag, werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen abgerechnet. Pauschale Stornokosten werden nicht vereinbart.
17. Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbraucher können GASTWERT beauftragen. Bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die Widerrufsfrist wird nicht verkürzt. Das Widerrufsrecht entfällt nicht allein dadurch, dass ein Termin vereinbart oder mit der Beratung begonnen wird.
Die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und die Information zum vorzeitigen Beginn einer Dienstleistung stehen auf der Seite Widerruf. Eine Widerrufsfunktion ist auf dieser Website nicht eingerichtet.
Ein vertragliches Widerrufsrecht über das Gesetz hinaus wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Verbraucher behalten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte. Unternehmer können mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte von Unternehmern bleiben auf Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt, soweit das gesetzlich zulässig ist.
19. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
20. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein Gerichtsstand am Sitz von GASTWERT wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Elzach, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
21. Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.